STS-Zertifikat für den Betrieb in der speziellen Kategorie erhalten

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Voraussetzungen für das STS-Zertifikat

A2-Drohnenführerschein als Grundlage

Der A2-Drohnenführerschein bildet eine zentrale Voraussetzung für den Erwerb des STS-Zertifikats. Er befähigt den Fernpiloten, Drohnen in der offenen Kategorie mit geringerem Risiko zu betreiben und vermittelt grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Luftraumstruktur, Wetterkunde, Notfallmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen. Die theoretische Prüfung wird online abgelegt und von den zuständigen Behörden anerkannt. Der Besitz eines A2-Zertifikats zeigt, dass der Pilot mit den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen des Drohnenbetriebs vertraut ist. Für den Übergang in die spezielle Kategorie ist dieser Nachweis ein entscheidender Baustein.

EU-Drohnenführerschein und rechtliche Rahmenbedingungen

Der EU-Drohnenführerschein setzt sich aus dem Kompetenznachweis (A1/A3) und dem Fernpilotenzeugnis (A2) zusammen. Beide Qualifikationen sind im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/947 verpflichtend, um in der offenen oder speziellen Kategorie tätig zu werden. Für den Betrieb nach Standardszenarien innerhalb der speziellen Kategorie wird der A2-Führerschein sowie eine erweiterte Schulung benötigt. Rechtsgrundlage ist hierbei das harmonisierte europäische Luftrecht, das grenzüberschreitende Einsätze innerhalb der EU ermöglicht. Die Einhaltung dieser Regelungen gewährleistet nicht nur die Sicherheit, sondern auch die rechtliche Absicherung des Drohnenpiloten.

Relevante EU-Verordnungen: 2019/947 und 2020/639

Die Verordnungen (EU) 2019/947 und 2020/639 bilden das regulatorische Fundament für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Europa. Verordnung 2019/947 regelt den Betrieb von Drohnen in den Kategorien offen, speziell und zertifiziert. Ergänzend dazu definiert Verordnung 2020/639 die konkreten Anforderungen für den Betrieb gemäß Standardszenarien (STS). Insbesondere werden in diesen Dokumenten technische Mindestanforderungen, operative Verfahren sowie Qualifikationsanforderungen an das Personal festgelegt. Jeder Antragsteller muss diese Verordnungen verstehen und in der Praxis anwenden können, um das STS-Zertifikat zu erhalten.

Ausbildung und Prüfungen für das STS-Zertifikat

Theoretische Ausbildung und STS-Theorieprüfung

Die theoretische Ausbildung für das STS-Zertifikat erweitert die Kenntnisse aus dem A2-Führerschein um spezialisierte Inhalte. Dazu gehören Themen wie Risikomanagement, betriebliche Verfahren, technische Systeme und Kommunikationsanforderungen. Die Theorieprüfung umfasst in der Regel 40 bis 60 Multiple-Choice-Fragen, die innerhalb eines definierten Zeitrahmens zu beantworten sind. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfung ist Voraussetzung für die praktische Ausbildung. Ausbildungsinhalte und Prüfungsstandards orientieren sich an den Vorgaben der EASA und werden regelmäßig aktualisiert.

Praktische Ausbildung und STS-Praxisprüfung

Die praktische Ausbildung findet unter Anleitung anerkannter Schulungseinrichtungen statt und simuliert reale Einsatzszenarien. Dabei werden Manöver unter normalen und Notfallbedingungen geübt, einschließlich des Einsatzes von Sicherheitsfunktionen wie Return-to-Home oder Flight Termination Systems. Die Praxisprüfung erfolgt unter Aufsicht und dokumentiert die Fähigkeit, eine Drohne gemäß den Vorgaben des gewählten STS sicher zu steuern. Fehlerfreies Navigieren, genaue Positionsbestimmung und situatives Handeln sind entscheidende Bewertungskriterien. Ein erfolgreicher Abschluss bescheinigt die Einsatzreife für STS-Einsätze.

Online-Schulung und anerkannte Schulungsanbieter

Die theoretische STS-Schulung wird zunehmend online angeboten, was eine flexible und ortsunabhängige Vorbereitung ermöglicht. Die Inhalte müssen jedoch von einem durch das LBA anerkannten Anbieter stammen, um rechtsgültig zu sein. Zu den anerkannten Institutionen gehören spezialisierte Drohnenschulen, Luftfahrtakademien und ausgewählte Bildungsträger. Die Online-Formate beinhalten interaktive Lernmodule, Prüfungsfragen zur Selbstkontrolle und teilweise auch digitale Betreuung durch Fachpersonal. Wichtig ist, dass die Schulung den EASA-Standards entspricht und eine solide Grundlage für die spätere Prüfung bietet.

Standardszenarien STS-01 und STS-02 im Überblick

STS-01: Betrieb innerhalb der Sichtweite (VLOS)

Das Standardszenario STS-01 erlaubt den Betrieb von Drohnen innerhalb der Sichtweite (Visual Line of Sight, VLOS). Es gilt für Flüge mit einer maximalen Flughöhe von 120 Metern über Grund und erfordert stets direkte visuelle Kontrolle durch den Fernpiloten. Die Drohne muss der Klasse C5 entsprechen und über bestimmte Sicherheitsfunktionen verfügen. Der Einsatz ist auf kontrollierte Gebiete mit geringer Dichte an unbeteiligten Personen beschränkt. STS-01 bietet eine standardisierte Vorgehensweise für zahlreiche gewerbliche Anwendungen wie Inspektionen, Vermessungen oder Filmaufnahmen.

STS-02: Betrieb außerhalb der Sichtweite (BVLOS)

Das Standardszenario STS-02 ermöglicht den Betrieb außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS). Es ist komplexer als STS-01 und stellt höhere Anforderungen an Technik, Ausbildung und Risikomanagement. Erforderlich sind Drohnen der Klasse C6 sowie redundante Kommunikationssysteme, ein Flight Termination System und Geo-Caging. Dieses Szenario kommt vor allem bei Langstreckeneinsätzen wie Leitungsinspektionen oder Such- und Rettungsmissionen zum Einsatz. Der Pilot muss in der Lage sein, auch ohne direkte Sicht jederzeit die Kontrolle über das Fluggerät zu behalten.

Anforderungen an Drohnen der Klassen C5 und C6

Drohnen der Klasse C5 und C6 sind speziell für den Betrieb in der speziellen Kategorie ausgelegt. Sie müssen den technischen Spezifikationen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/1058 entsprechen. C5-Drohnen sind für den VLOS-Betrieb konzipiert, während C6-Drohnen für BVLOS-Flüge zugelassen sind. Beide Typen benötigen u. a. eine zuverlässige Positionsbestimmung, ein Remote-ID-System, ein Geo-Awareness-System und Sicherheitsmechanismen wie ein Flight Termination System. Nur mit entsprechender Konformitätserklärung dürfen diese Geräte im Rahmen von STS eingesetzt werden.

Technische Voraussetzungen für STS-Flüge

Flight Termination System (FTS) und Geo-Caging

Ein zentrales Sicherheitsmerkmal bei STS-Flügen ist das Flight Termination System (FTS). Es ermöglicht dem Fernpiloten oder einem automatisierten System, den Flug im Notfall sofort zu beenden, um Schaden zu vermeiden. Ergänzend dazu ist Geo-Caging erforderlich – eine virtuelle Begrenzung des Flugraums, innerhalb derer sich die Drohne bewegen darf. Beide Systeme müssen gemäß den Vorgaben getestet und validiert sein. Ohne diese technischen Voraussetzungen ist eine Genehmigung für den BVLOS-Betrieb nicht möglich.

Betriebsbedingungen: Flughöhe, Flugdistanz und Sicherheitszonen

Für STS-Einsätze gelten klare betriebliche Grenzen. Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter, Abweichungen sind nur mit gesonderter Genehmigung erlaubt. Die horizontale Entfernung zur Fernsteuerungseinheit hängt vom jeweiligen STS ab – bei STS-02 sind erweiterte Distanzen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sicherheitszonen um unbeteiligte Personen und sensible Infrastruktur sind strikt einzuhalten. Die Einhaltung dieser Bedingungen dient dem Schutz der Allgemeinheit und ist Teil der Betriebserklärung.

Genehmigung und Betriebserklärung beim LBA

Rolle des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Genehmigung von Drohneneinsätzen in der speziellen Kategorie. Es prüft die Betriebserklärungen, überwacht die Einhaltung der Vorschriften und erkennt die Schulungszertifikate an. Das LBA fungiert zudem als zentrale Stelle für Fragen zur Zulassung von Ausrüstung und zur Anerkennung von Schulungseinrichtungen. Ohne eine positive Prüfung durch das LBA darf kein STS-Betrieb aufgenommen werden.

Erstellung und Einreichung der Betriebserklärung

Bevor ein STS-Einsatz beginnen kann, muss der Betreiber eine Betriebserklärung beim LBA einreichen. Diese Erklärung enthält Angaben zur geplanten Mission, zur verwendeten Drohne, zur Qualifikation des Piloten und zu den getroffenen Sicherheitsvorkehrungen. Der Prozess erfolgt online über das Portal des LBA und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Erst nach Bestätigung durch die Behörde ist der Betrieb rechtlich zulässig. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim Betreiber.

ConOps und Betriebshandbuch als Bestandteile

Ein zentraler Bestandteil der Betriebserklärung ist das sogenannte ConOps (Concept of Operations). Es beschreibt detailliert den Ablauf des Drohneneinsatzes, inklusive Notfallplänen, Kommunikationsprotokollen und Sicherheitsmaßnahmen. Ergänzt wird es durch das Betriebshandbuch, in dem technische Details, Wartungspläne und Zuständigkeiten dokumentiert sind. Beide Dokumente dienen der Nachvollziehbarkeit und sollen die Behörde in die Lage versetzen, die Risiken realistisch zu bewerten. Eine sorgfältige und vollständige Erstellung ist daher unerlässlich.

Alternativen zum STS-Zertifikat

PDRA: Vorgefertigte Risikobewertungen

PDRA (Pre-Defined Risk Assessment) ist eine Alternative zum STS-Zertifikat für bestimmte Einsätze mit vordefiniertem Risiko. Diese Bewertungen basieren auf der SORA-Methodik, sind jedoch bereits von der EASA geprüft und erleichtern den Genehmigungsprozess. Der Betreiber muss nur noch bestimmte Anforderungen erfüllen, ohne eine vollständige Risikoanalyse selbst erstellen zu müssen. Besonders für häufige Einsatzzwecke stellt PDRA eine zeitsparende Lösung dar. Sie eignet sich vor allem für Betreiber ohne eigene Organisationseinheit.

SORA: Individuelle Risikoanalyse für komplexe Einsätze

SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist die umfassendste Methode zur Genehmigung von Drohneneinsätzen in der speziellen Kategorie. Sie erfordert eine detaillierte Analyse der betrieblichen Risiken, der Umgebung, des Fluggeräts und der organisatorischen Maßnahmen. SORA ist auf komplexe oder neuartige Missionen zugeschnitten, bei denen Standardszenarien oder PDRAs nicht greifen. Die Erstellung erfordert Fachkenntnisse und wird oft durch externe Berater begleitet. Sie ist jedoch die flexibelste Möglichkeit, um innovative Drohneneinsätze zu realisieren.

Light UAS Operator Certificate (LUC) für Organisationen

Das Light UAS Operator Certificate (LUC) richtet sich an Unternehmen, die regelmäßig Drohneneinsätze durchführen und über ein internes Sicherheitsmanagement verfügen. Mit einem LUC erhalten sie die Möglichkeit, bestimmte Operationen eigenverantwortlich zu genehmigen, ohne jede Mission beim LBA einreichen zu müssen. Die Anforderungen sind hoch: Ein effektives Safety Management System, qualifiziertes Personal und vollständige Dokumentation sind Pflicht. Ein LUC bedeutet ein hohes Maß an Autonomie, aber auch Verantwortung.

Gültigkeit, Einsatzbereiche und Weiterentwicklung

Gültigkeit und Anerkennung des STS-Zertifikats in Europa

Das STS-Zertifikat ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig, da es auf einer harmonisierten Rechtsgrundlage basiert. Damit können Betreiber ihre Einsätze grenzüberschreitend planen, ohne nationale Einzelgenehmigungen einholen zu müssen. Voraussetzung ist, dass die Betriebserklärung den europäischen Vorgaben entspricht. Diese gegenseitige Anerkennung erleichtert insbesondere Dienstleistern mit internationalem Kundenkreis die Expansion. Die EU-weite Gültigkeit stärkt die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Drohnenbetreiber.

Typische Einsatzszenarien in der speziellen Kategorie

Typische Anwendungsfälle für das STS-Zertifikat finden sich im Bereich Infrastrukturinspektion, Geodatenvermessung, Katastrophenschutz und Medienproduktion. Besonders bei wiederkehrenden, planbaren Einsätzen in urbanem oder sensiblen Gelände bietet das STS-Regelwerk eine standardisierte und verlässliche Grundlage. Auch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nutzen die Standardszenarien zur Effizienzsteigerung. Die klare Struktur erleichtert zudem die Schulung von Personal und die Qualitätssicherung im Betrieb.

Weiterbildungsmöglichkeiten und zukünftige Entwicklungen

Die Drohnenregulierung befindet sich in ständiger Weiterentwicklung. Für Inhaber des STS-Zertifikats bedeutet dies, dass regelmäßige Weiterbildungen erforderlich sind, um rechtlich und technisch auf dem neuesten Stand zu bleiben. Viele Schulungsanbieter bieten Fortbildungen zu neuen Szenarien, Systemen und regulatorischen Anpassungen an. Perspektivisch ist mit einer Erweiterung der Standardszenarien sowie mit neuen Zertifizierungsformen zu rechnen. Auch die Integration von U-Space-Komponenten und Automatisierungstechnologien wird die Anforderungen an STS-Piloten weiter erhöhen.

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